Allgemeine Geschäftsbedingungen Hanseat Hotel
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von uns (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen unserer vorherigen Zustimmung in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
2.1 Vertragspartner sind der Kunde und wir. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch uns zustande. Uns steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Hat ein Dritter für den Kunden gebucht, so haftet er neben dem Kunden uns gegenüber für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag als Gesamtschuldner. Wir werden den Dritten nur in Anspruch nehmen, wenn der Kunde die Zahlung verweigert oder auf eine zweite Zahlungserinnerung hin nicht erbracht hat.
2.3 Alle Ansprüche gegen uns verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns beruhen.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Wir sind verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über uns beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von uns verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
3.4 Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.5 Wir können unsere Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, unserer Leistung oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für unsere sonstigen Leistungen angemessen erhöht.
3.6 Unsere Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen sieben Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
3.7 Wir sind berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.8 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, sind wir berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.9 Wir sind ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.10 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von uns aufrechnen oder verrechnen.
3.11 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit uns geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn wir der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmen.
4.2 Sofern zwischen uns und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von uns auszulösen.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmen wir einer Vertragsaufhebung nicht zu, behalten wir den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Wir haben die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so können wir den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5. Rücktritt von uns
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, sind wir in diesem Zeitraum unsererseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf unsere Rückfrage mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf unsre Rückfrage mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so sind wir ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner sind wir berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies unserem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
6. Zimmerbereitstellung, Zimmerübergabe und Zimmerrückgabe
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind uns die Zimmer spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach können wir aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7. Haftung des Hotels
7.1 Wir haften für von uns zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haften wir für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von uns beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung von uns steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, werden wir bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haften wir dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wir empfehlen die Nutzung des Hotelsafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit uns.
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haften wir nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
7.4 Weckaufträge werden von uns mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Wir können nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Wir haften hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
8. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien
8.1 Bei Pandemielagen, die von den Behörden festgestellt werden (wie zum Beispiel im Jahr 2020 beim Corona-Virus), steht uns ein außerordentliches Rücktrittsrecht zu, wenn unser Hotelbetrieb durch öffentlich-rechtliche Vorgaben derart eingeschränkt wird, dass ein wirtschaftlicher Betrieb nicht mehr möglich ist. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden aus diesem Grund ist ausgeschlossen. Wir werden den Kunden unverzüglich informieren und sind jederzeit bemüht, in einem solchen Fall größtmögliche Rücksicht auf die Belange des Kunden zu nehmen und werden in zumutbarem Umfang Ersatzquartiere vorschlagen.
8.2 Eine behördliche Schließung unseres Hauses steht einer Beschränkung im Sinne von Ziffer 8.1 gleich.
8.3 Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass im Rahmen des Vertrages ein Kündigungsrecht des Kunden aufgrund höherer Gewalt oder unzumutbarer Leistungsänderungen aufgrund behördlicher Auflagen zur Durchführung von Reisen (Reisebeschränkungen, Einreisebeschränkungen, Reiseverbote o.ä.) ausgeschlossen ist, solange wir leistungsbereit sind, d.h. solange unser Hotelbetrieb nicht behördlich geschlossen oder mit einem Beherbergungsverbot belegt ist. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde zu einem Messetermin gebucht hat und die Messe abgesagt oder verschoben wird.
8.4 Ungeachtet der vorstehenden Regelungen steht dem Kunden ein kostenfreies Rücktrittsrecht zu, wenn er nachweist, dass es ihm persönlich objektiv unmöglich ist, zum Buchungstermin anzureisen, weil er von einem behördlichen Reise- oder Einreiseverbot betroffen oder mit einer behördlichen Quarantäneanordnung aufgrund der Pandemie belegt ist.
8.5 Der Kunde ist einverstanden, angemessene Verhaltens- und Nutzungsregeln in unserem Haus zu beachten, die wir im Rahmen des Hausrechts zur Vermeidung von Infektionsgeschehen aufstellen. Treten bei ihm Krankheitssymptome auf, die für die jeweilige Pandemie typisch sind, ist er verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren und ggf. umgehend unser Haus zu verlassen. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden aus diesem Grund ist ausgeschlossen.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
9.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Düsseldorf. Sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand ebenfalls Düsseldorf.
9.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
9.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weisen wir darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir nehmen jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Hanseat Hotel
Inhaber Axel Krönig
Belsenstraße 6
40545 Düsseldorf
Deutschland
T +49 211 55 02 72-0
F +49 211 55 02 72-77
Email: info@hotel-hanseat.de
Stand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen: November 2020